24.09.2003 - 9 Organisation der Tourismusförderung und -entwic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Kleine bringt die Vorlage ein und erläutert die beiden vorgeschlagenen Varianten – Gründung eines städtischen Eigenbetriebes/Ausschreibung und Vergabe der touristischen Leistungen. Sie verweist auf den in der Vorlage enthaltenen Leistungskatalog, auf dessen Grundlage die Ausschreibung erfolge.

 

Frau Müller fragt nach, ob es richtig sei, dass die Stadt gar nicht ausschreiben wolle. Dies sei nicht korrekt, so der Oberbürgermeister, die Stadt werde die Leistungen ausschreiben.

Anschließend bringt Herr Dr. Scharfenberg folgende Änderungsanträge der Fraktion PDS ein:

 

1. Änderungsantrag

der PDS-Fraktion

 

Der 3. Absatz wird wie folgt geändert:

„Zur Wahrung ausreichender Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam auf die Dienstleistungserbringung ist in den abzuschließenden Dienstleistungsvertrag festzuschreiben, dass der Dienstleister einen jährlichen Marketingplan unter Beteiligung von Vertretern der LHP erstellt. Dabei sind mindestens alle von der PT erbrachten Leistungen zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Marketingplanes steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam.

Der Dienstleister wird beauftragt, im September per 30.6. und im März per 31.12. dem Hauptausschuss einen Bericht über die Umsetzung des Marketingplanes sowie den Nachweis über die Verwendung der dafür  von der LHP an den Dienstleister bereit gestellten finanziellen Mittel vorzulegen.  

 

2. Änderungsantrag

der PDS-Fraktion

 

1.            Der letzte Halbsatz im 1. Absatz erhält folgende Fassung:

 

um eine Vergabe ab 1. Januar 2004 zu ermöglichen.

 

2.            Der 1. Absatz ist folgendermaßen zu ergänzen:

 

Die Ausschreibung ist so zu gestalten, dass die Möglichkeit erhalten bleibt, zwischen einer Vergabe dieser Leistungen an einen Dritten und der Bildung einer städtischen Organisationsform zu entscheiden.

 

3.            Die Beschlussvorlage ist folgendermaßen zu ergänzen:

 

Parallel zum Ausschreibungsverfahren sind die Voraussetzungen für die Bildung einer städtischen Organisation zur Wahrnahme der Tourismusaufgaben vorzubereiten, um im Falle des Scheiterns des Vergabeverfahrens sofort handlungsfähig zu sein.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass er den 2. Änderungsantrag für entbehrlich halte. Wenn die Angebote auf Grund der Ausschreibung nicht zufrieden stellen, müsse es eine Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter zur Verlängerung seines Vertrages gebe. Mit dem politischen Raum erfolge eine erneute Verständigung zur weiteren Verfahrensweise.

 

 

Frau Kleine weist darauf hin, dass die Erbringung der Tourismusdienstleistungen über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession erfolgen soll, damit unterliegt man nicht den engen formalen Bestimmungen des Vergaberegimes, schließt Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer aus und muss am Ende des Verfahrens nicht    zwingend vergeben. Die Grundsätze des Vergaberechtes werden aber gewahrt.

Darauf hin zieht Herr Dr. Scharfenberg den 2. Änderungsantrag zurück.

 

Weiterhin führt der Oberbürgermeister aus, dass dem anderen Änderungsantrag der Fraktion sehr viel Misstrauen zu entnehmen sei und er seiner Meinung nach eine Form von Überorganisation darstelle. Den Marketingplan einmal jährlich im Hauptausschuss vorzustellen, wäre völlig ausreichend.

 

Frau Dr. Lotz bringt einen weiteren Ergänzungsantrag mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Dienstleistungsvertrag wird dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird einstimmig angenommen.

 

Nach weiterer Diskussion wird der Änderungsantrag der Fraktion PDS wie folgt modifiziert: 

Der 3. Absatz wird wie folgt geändert:

„Zur Wahrung ausreichender Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam auf die Dienstleistungserbringung ist in den abzuschließenden Dienstleistungsvertrag festzuschreiben, dass der Dienstleister einen jährlichen Marketingplan unter Beteiligung von Vertretern der LHP erstellt.

Dabei sind mindestens alle von der PT erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.

Der Marketingplan ist im Oktober für das Folgejahr dem Hauptausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Der Dienstleister wird beauftragt, im September per 31.12. des Vorjahres dem Hauptausschuss einen Bericht über die Umsetzung des Marketingplanes sowie den Nachweis über die Verwendung der dafür  von der LHP an den Dienstleister bereit gestellten finanziellen Mittel vorzulegen.  

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen.

 

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Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb der offiziellen Touristen-Informationsstelle der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit Zimmervermittlung und Souvenirshop, Programmgestaltung und Gästeführung, EDV/Neue Medien, Marketing und Verkaufsförderung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Dauer von 5 Jahren mit Verlängerungsoption auszuschreiben und zum 01. Januar 2004 zu vergeben.

 

Als Zuschuss/Entgelt zahlt die Landeshauptstadt (LHP) an den im Wege der Ausschreibung zu ermittelnden Dienstleister maximal einen Betrag in Höhe von 357.900,00 E (brutto) jährlich.

 

Zur Wahrung der ausreichenden Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) auf die Dienstleistungserbringung ist in dem abzuschließenden Dienstleistungsvertrag festzuschreiben, dass der Dienstleister einen jährlichen Marketingplan Unter Beteiligung von Vertretern der Landeshauptstadt Potsdam erstellt. Der Marketingplan ist im Oktober für das Folgejahr dem Hauptausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Der Dienstleister wird beauftragt, im September per 31.12. des Vorjahres dem Hauptausschuss einen Bericht über die Umsetzung des Marketingplanes sowie den Nachweis über die Verwendung der dafür  von der LHP an den Dienstleister bereit gestellten finanziellen Mittel vorzulegen.  

Der Dienstleistungsvertrag wird dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

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Anlagen zur Vorlage