18.06.2019 - 1 Eröffnung und Feststellung der Anwesenheit sow...

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Herr Wartenberg eröffnet die 1. Stzung des Ortsbeirates.

Die Konstituierung des Ortsbeirates erfolgt auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

Demnach obliegt die Sitzungsleitung bis zur Wahl  des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin dem an Lebensjahren ältesten anwesenden Mitglied des Ortsbeirates.

Herr Wartenberg stellt die Frage, ob es ein anwesendes Mitglied des Ortsbeirates gibt, welches vor dem 22.05.1950 geboren wurde.

 

Da dies nicht der Fall ist, kommt  Herr Wartenberg zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, indem die Namen aller Mitglieder des Ortsbeirates aufgerufen werden.

 

Von den 9 Ortsbeiratsmitgliedern sind alle anwesend; die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

Die Einladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Zur Tagesordnung werden keine Änderungen  oder  Ergänzungen vorgebracht; sie wird einstimmig bestätigt.

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