18.06.2019 - 3 Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher / die Ortsvorsteherin.

 

Zur Wahl des Ortsvorstehers wird Herr Stefan Matz vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

 

Herr  Wartenberg erläutert den Wahlvorgang.

Nach  Aufruf der Mitglieder  des Ortsbeirates  erhalten  diese die  Stimmzettel, um in der Wahlkabine ihre  Stimme abzugeben.

Bei nur einem Kandidaten ist dieser gewählt,  wenn er mehr JA als  NEIN-Stimmen hat.

 

Nach der Beendigung des Wahlvorgangs erfolgt die Stimmauszählung mit folgendem Ergebnis:

 

Herr Matz  erhält  9 JA-Stimmen und ist  somit einstimmig zum Ortsvorsteher gewählt.

 

Herr Matz nimmt die Wahl an und übernimmt die Sitzungsleitung.

Er dankt Herrn Wartenberg für das jahrelange Engagement als Ortsvorsteher.

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