18.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat einen Stellvertreter.

Vorgeschlagen wird Herr Karsten Etlich.

Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmg beschlossen, die  Wahl offen durchzuführen.

 

 

Wahlergebnis:

 

Herr Etlich wird einstimmig zum Stellvertreter des  Ortsvorstehers gewählt.

Er nimmt die Wahl an.

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