17.06.2019 - 3 Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ortsbeirat Neu Fahrland
- Datum:
- Mo., 17.06.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- konstituierende Sitzung
Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode die Ortsvorsteherin/den Ortsvorsteher, die/der zugleich Vorsitzender des Ortsbeirates ist.
Frau Dr. Klockow bittet um Vorschläge für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers.
Herr Groschupp schlägt Frau Dr. Klockow vor.
Weitere Vorschläge für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers werden nicht abgegeben.
Frau Dr. Klockow beantragt, gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren, offen zu wählen.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Die offene Wahl ergibt:
Frau Dr. Klockow erhält 5 Ja-Stimmen
damit ist Frau Dr. Klockow als Ortsvorsteherin gewählt; das Wahlverfahren ist beendet.
Frau Dr. Klockow nimmt die Wahl an und übernimmt die weitere Sitzungsleitung.