17.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Frau Dr. Klockow weist darauf hin, dass gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf nur ein Stellvertreter gewählt werde und bittet um Vorschläge.

 

Frau Sütterlin schlägt Frau Lüder vor und begründet diesen Vorschlag.

 

Weitere Vorschläge für die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters der Ortsvorsteherin werden nicht abgegeben.

 

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf können Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig - also ohne Gegenstimmen beschlossen werden.

 

Frau Dr. Klockow beantragt, gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren, offen zu wählen.

 

Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Die offene Wahl ergibt:

 

Frau Lüder erhält:  5 Ja-Stimmen

 

Damit ist Frau Lüder als Stellvertreterin der Ortsvorsteherin gewählt; das Wahlverfahren ist beendet.

 

Frau Lüder nimmt die Wahl an.

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