24.06.2019 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Herr Fuchs eröffnet die 1. Sitzung des Ortsbeirates Uetz-Paaren und begrüßt alle Anwesenden.

 

Er verweist darauf, dass die Konstituierung des Ortsbeirates auf Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) erfolgt und das an Lebensjahren älteste Mitglied die Aufgaben der Sitzungsleitung bis zur Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin übernimmt.

 

Er fragt, ob es unter den anwesenden Ortsbeiratsmitgliedern jemanden gibt, der vor 1960 geboren wurde.

 

Nach der Feststellung, dass dies nicht der Fall ist, übernimmt Herr Fuchs die Sitzungsleitung.

 

Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit ruft er die Namen aller Mitglieder des Ortsbeirates auf.

 

Von den 3 Ortsbeiratsmitgliedern sind 3 anwesend. Der Ortsbeirat ist somit beschlussfähig; die Einladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Im Anschluss stellt Herr Fuchs die mit der Einladung zugestellte Tagesordnung zur Abstimmung. Gegen die Tagesordnung erheben sich keine Einwände; sie wird einstimmig bestätigt.

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