17.06.2019 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Herr Kaminski eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 

Er verweist darauf, dass die Konstituierung des Ortsbeirates auf Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) erfolgt und das an Lebensjahren älteste Mitglied die Aufgabe der Sitzungsleitung bis zur Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin übernimmt.

 

Er fragt, ob es unter den anwesenden Ortsbeiratsmitgliedern jemanden gibt, der vor dem 30.07.1956 geboren wurde. Nach der Feststellung, dass es kein anwesendes Mitglied des Ortsbeirates gibt, welches fher als am 30.07.1956 geboren wurde, übernimmt Herr Kaminski die Sitzungsleitung. Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit ruft er die Namen aller Mitglieder des Ortsbeirates auf.

 

Von 9 Ortsbeiratsmitgliedern sind 7 anwesend, das entspricht 77,78 Prozent. Der Ortsbeirat ist damit beschlussfähig. Die Einladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Im Anschluss stellt Herr Kaminski die mit der Einladung zugestellte Tagesordnung zur Abstimmung. Gegen die Tagesordnung erheben sich keine Einwände; sie wird einstimmig bestätigt.

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