17.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Herr Sträter weist darauf hin, dass für die Wahl des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin das gleiche Verfahren gilt, wie bei der Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin. Gemäß § 45 Absatz 2 BbgKVerf wird ein Stellvertreter gewählt.

 

Herr Sträter bittet um Vorschläge für die Wahl des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin.

 

Herr Kaminski schlägt Frau Malik vor. Herr Schulz schlägt Frau Dr. Ryssel vor. Beide Kandidatinnen erklären, dass sie sich zur Wahl stellen. Weitere Vorschläge gibt es nicht. Die Wahl erfolgt geheim.

 

Herr Sträter ruft die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder auf und bittet um die Abgabe ihrer Stimme. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen wird von Herrn Sträter übernommen.

 

Herr Sträter fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob alle die Gelegenheit hatten, an der Wahl teilzunehmen. Nach dem dies bestätigt wird, werden die Stimmen mit folgendem Ergebnis öffentlich ausgezählt:

 

Frau Birgit Malik erhält 5 Ja-Stimmen; Frau Dr. Regina Ryssel erhält 2 Ja-Stimmen.

 

Damit ist Frau Malik als Stellvertreterin gewählt; sie nimmt die Wahl an.

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