17.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Herr Spira weist darauf hin, dass für die Wahl seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreterin das gleiche Verfahren gilt wie bei der Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin. Gemäß § 45 Absatz. 2 BbgKVerf wird ein Stellvertreter gewählt.

 

 

Es ergeht folgender Vorschlag seitens der Ortsbeiratsmitglieder:

 

     Frau Susanna Krüger

 

Herr Spira beantragt, gemäß § 39, Absatz 1 Satz 6 der BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren eine offene Wahl durchzuführen; dies muss einstimmig also ohne Gegenstimmen beschlossen werden.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Die offene Wahl ergibt:

 

Frau Susanna Krüger erhält   3 Ja-Stimmen.

 

Damit hat Frau Krüger die erforderliche Stimmenanzahl erreicht und ist als stellvertretende Ortsvorsteherin gewählt. Sie nimmt die Wahl an.

 

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