18.06.2019 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Herr Pahnhenrich eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 

Er verweist darauf, dass die Konstituierung des Ortsbeirates auf Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) erfolgt und das an Lebensjahren älteste Mitglied die Aufgaben der Sitzungsleitung bis zur Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin übernimmt.

 

Er fragt, ob es unter den anwesenden Ortsbeiratsmitgliedern jemanden gibt, der vor dem 05.10.1938 geboren wurde. Nach der Feststellung, dass es kein anwesendes Mitglied des Ortsbeirates gibt, welches früher als am 05.10.1938 geboren wurde, übernimmt Herr Pahnhenrich die Sitzungsleitung. Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit ruft er  die Namen aller Mitglieder des Ortsbeirates auf.

 

Von den neun Ortsbeiratsmitgliedern sind alle anwesend; die Einladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Im Anschluss stellt Herr Pahnhenrich die mit der Einladung zugestellte Tagesordnung zur Abstimmung. Gegen die Tagesordnung erheben sich keine Einwände; sie wird einstimmig bestätigt.

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