18.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Herr Winskowski weist darauf hin, dass für die Wahl seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreterin das gleiche Verfahren gilt, wie bei der Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin. Gemäß § 45 Absatz 2 BbgKVerf wird ein Stellvertreter gewählt.

 

Es werden folgende Vorschläge zur Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin unterbreitet:

 

Herr Ralf Jäkel

Herr Werner Pahnhenrich

 

Herr Winskowski ruft die Namen der Ortsbeiratsmitglieder auf und bittet sie um die Abgabe ihrer Stimme.

 

Im Anschluss fragt er die Mitglieder des Ortsbeirates, ob sie alle die Gelegenheit hatten, an der Wahl teilzunehmen.

 

Nachdem dies bestätigt wird, werden die Stimmzettel mit folgendem Ergebnis ausgezählt:

 

Herr Ralf Jäkel  erhält 3 JA-Stimmen;

Herr Werner Pahnhenrich erhält  6 JA-Stimmen;

 

damit ist Herr Werner Pahnhenrich als Stellvertreter des Ortsvorstehers gewählt; das Wahlverfahren ist beendet.

 

Herr Pahnhenrich nimmt die Wahl an.

 

 

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