18.06.2019 - 3 Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin

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Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte einen Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 BbgKVerf. Jedes Ortsbeiratsmitglied hat eine Stimme; gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.

 

Herr Prof. Dr. Buller bittet um Vorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers, der Ortsvorsteherin.

 

Es werden folgende Vorschläge seitens der Ortsbeiratsmitglieder unterbreitet:

 

Frau Dr. Saskia Ludwig

Frau Kathleen Krause

 

Frau Böttge bittet um eine Vorstellung der Kandidaten vor der Wahl.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Krause beantragt nach §17 eine Abstimmung ohne Debatte.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 6-Nein Stimmen abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

Die Kandidaten stellen sich vor und im Anschluss daran ruft Herr Prof. Dr. Buller die Namen der Ortsbeiratsmitglieder auf und bittet sie um die Abgabe ihrer Stimme.

 

Herr Prof. Dr. Buller fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob sie alle die Gelegenheit hatten, an der Wahl teilzunehmen.

 

Nachdem dies bestätigt wird, werden die Stimmzettel mit folgendem Ergebnis ausgezählt:

 

Frau Dr. Saskia Ludwig                            erhält 3 Ja-Stimmen

Frau Kathleen Krause                    erhält 5 Ja-Stimmen;

 

damit hat Frau Krause die erforderliche Stimmenanzahl erreicht und ist als Ortsvorsteherin gewählt. Sie nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen.

 

Frau Krause übernimmt die weitere Sitzungsleitung.

 

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