18.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Frau Krause weist darauf hin, dass für die Wahl Ihres Stellvertreters bzw. Ihrer Stellvertreterin das gleiche Verfahren gilt, wie bei der Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin. Gemäß § 45 Absatz 2 BbgKVerf wird ein Stellvertreter gewählt.

 

Frau Krause bittet um Vorschläge zur Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin.

 

Es wird folgender Vorschlag seitens der Ortsbeiratsmitglieder unterbreitet:

 

Frau Angela Böttge

 

Frau Krause ruft die Namen der Ortsbeiratsmitglieder auf und bittet sie um die Abgabe ihrer Stimme.

 

Im Anschluss fragt sie die Mitglieder des Ortsbeirates, ob sie alle die Gelegenheit hatten, an der Wahl teilzunehmen.

 

Nachdem dies bestätigt wird, werden die Stimmzettel mit folgendem Ergebnis ausgezählt:

 

Frau Angela Böttge                            erhält 7 Ja-Stimmen

           und 1 Nein-Stimme;

 

damit ist Frau Böttge als Stellvertreterin der Ortsvorsteherin gewählt; das Wahlverfahren ist beendet.

 

Sie nimmt die Wahl an.

 

 

 

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