17.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Herr Roggenbuck weist darauf hin, dass für die Wahl seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreterin das gleiche Verfahren gilt, wie bei der Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin. Gemäß § 45 Absatz 2 BbgKVerf wird ein Stellvertreter gewählt.

 

Es wird folgender Vorschlag seitens der Ortsbeiratsmitglieder unterbreitet:

 

Herr Sebastian Rydz

 

Herr Roggenbuck beantragt, gemäß § 39 Absatz 1 Satz 6 der BbgKVerf abweichend vom Wahlverfahren eine offene Wahl durchzuführen; dies muss einstimmig - also ohne Gegenstimmen und Stimmenthaltungen beschlossen werden.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Die offene Wahl ergibt:

 

Herr Rydz erhält          5 Ja-Stimmen.

 

Damit hat Herr Rydz die erforderliche Stimmenanzahl erreicht und ist als stellvertretender Ortsvorsteher gewählt. Er nimmt die Wahl an.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10535&TOLFDNR=125591&selfaction=print