08.08.2019 - 6.3 Stand und Vorgehensweise neue KitaFR

Reduzieren

Frau Elsaßer (FB Bildung, Jugend und Sport verweist auf den Beschluss 16/SVV/0673Novellierung Kita-Finanzierungsrichtlinie (KitaFR) 2017“ mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die Kostenstrukturen und in der Folge die Höhe von Pauschalen fortwährend, spätestens alle zwei Jahre, unter Beachtung der landesweiten Ergebnisse aus dem Kita-Zoom-Projekt und dessen Fortführung zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Sie informiert, dass die gemeinsame Arbeit mit der Unter-AG Kita-Finanzierung von einer sehr guten Kooperation im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft Träger und Verwaltung geprägt ist.

Die ausstehenden Arbeitsergebnisse kennzeichnen lediglich eine erste Fortschreibung im Sinne des Auftrags. Eine kompakte Betrachtung des Finanzierungssystems in Verbindung mit dem Anspruch an Qualität in der Kindertagesbetreuung erfolgt erst mit der bevorstehenden Reform des Kita-Rechts.

Gemeinsam mit den Trägern wurden folgende Schwerpunkte identifiziert:

-          Pauschalen Hausmeister / Reinigung

-          Entscheidung Umgang ortsübliche / kalkulatorische Miete

-          Versorgung

-          Personal- und Sachkosten

-          Verwaltungskosten

-          Qualität / Fortbildung

Ende September 2019 soll Konsens erzielt werden.

 

Reduzieren