08.08.2019 - 6.4 Information zur Anwendung des neuen KitaG in Be...

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Herr Dr. Pokorny weist darauf hin, dass gemäß der Änderung des § 6 a des Kindertagesstättengesetzes ab dem 01.08.2019 die Pflicht zur Bildung von Kreiskitaelternbeiräte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten besteht. Diese haben das Recht zur Anhörung in Fragen betreffend die Zuständigkeit wie Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, Fragen zur Fachkräftesicherung, Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplans (§12 Abs. 3 KitaG).

Der § 6a KitaG regelt die zweijährige Wahlperiode mit Beginn des Kita-Jahres (ab 1.08. § 2 Absatz 4 KitaG)

Zwölf Wochen nach Beginn des Kita-Jahres lädt das Jugendamt zur ersten Sitzung eines Kreiskitaelternbeirates ein (also bis zum 23.10.2019), d.h. alle (Neu-) Wahlen müssen im Vorfeld in den Kitas erfolgt sein

Der Landeskitaelternbeirat besteht nach § 6a Absatz 4 Satz 2 KitaG aus Kreiskitaelternbeiräten der Landkreise und kreisfreien Städte gewählten Elternvertretungen. Jeder vom Landkreis oder von der kreisfeien Stadt anerkannte Kreiskitaelternbeirat des Landkreises oder der kreisfreien Stadt kann eine Elternvertretung und eine Stellvertretung in den Landeskitaelternbeirat entsenden.

Der Landeskitaelternbeirat für Kindertagesbetreuung wird von den für Kita und Schulangelegenheiten zuständigen Ministerin in allen wesentlichen Belangen angehört und wird durch die Ministerien über alle wichtigen Angelegenheiten informiert (KitaEBV § 6).

Die erste Sitzung des Landeskitaelternbeirates findet am 16.11.2019 statt. Die Wahl der Elternbeiräte in den einzelnen Kitas erfolgt ab August 2019. Die Wahl aller Kreiskitaelternbeiräte erfolgt ab August bis Anfang Oktober 2019. Die erste Sitzung der Kreiskitaelternbeiräte und die Bildung eines Landeskitaelternbeirates sollen bis zum 23.10.2019 erfolgt sein. Am 16.11.2019 findet dann die erste Sitzung des Landeskitaelternbeirates beim MBJS im Raum E.34 statt.

 

Herr Witzsche erklärt, dass der Kita-Elternbeirat das MBJS bitten wird, die Wahlperiode um ein Jahr bis 2020 zu verlängern.

 

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