08.08.2019 - 6.2 Sachstand Empfehlung zur Kitaelternbeitragsordn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 08.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Aubel erläutert eingangs anhand einer Präsentation den Umgang mit der Thematik „Essensgeld“. Laut Aussage des MBJS ist die Festsetzung des Essensgeldes Aufgabe der Träger der Einrichtungen. Die Kommune darf dies nicht verpflichtend vorschreiben.
Herr Liebe betont, dass geklärt werden muss, ob bei der Mittags-Versorgung der Hortkinder das Schulgesetz oder das Kita-Gesetz gilt. Dieses Kompetenz-Dilemma muss dringend geklärt werden.
Anschließend stellt Frau Aubel den aktuellen Stand der Erarbeitung der Elternbeitragsordnung 2019/2020 vor. Sie weist darauf hin, dass zum 01.08.2019 das Gute Kita Gesetz in Kraft getreten ist. Sie erläutert die neue Rechtslage und benennt die Herausforderungen für die Umsetzung des Gute Kita Gesetzes. Dabei betont sie, dass laut MBJS die Elternbeiträge trägerscharf zu kalkulieren sind. Die Bildung eines Mittelwertes über alle Träger hinweg ist unzulässig.
Frau Aubel betont, dass bisher lediglich 90 % der von den Trägern benötigten Daten der Betriebskostenkalkulationen vorliegen. Es wird aber eine vollständige Datenlage benötigt. Deshalb konnte zum neuen Kita-Jahr keine neue Elternbeitragsordnung vorgelegt werden.
Sie stellt die Zeitschiene für die Inkraftsetzung der neuen Elternbeitragsordnung vor.
Frau Aubel betont, dass die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin einheitliche Elternbeiträge favorisiert. Derzeit werden unterschiedliche mögliche Varianten geprüft. Hierfür ist es erforderlich, dass von allen Trägern die Daten vorliegen. Frau Aubel erklärt anhand der Präsentation die vorläufigen Varianten, die derzeit geprüft werden.
Herr Wollenberg bittet auch zu betrachten, welchen Verwaltungsaufwand die Berechnungen mit sich bringen.
Frau Aubel sagt zu, dies zu prüfen und zu informieren.
Herr Otto spricht sich dafür aus, die Kitas mit den niedrigsten Kosten herauszunehmen und für diese eine eigene Elternbeitragsordnung zu erstellen.
Herr Liebe bittet zu prüfen, ob der Median angewendet werden kann, wenn durch das MBJS das Mittel untersagt wurde.
Auf Nachfrage erklärt Frau Aubel, dass die Vorlage im November 2019 eingebracht werden soll.