28.08.2019 - 10.3 Mietkosten für den Bürgerverein Fahrland und Um...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wartenberg bringt den Antrag ein und verweist auf eine E-Mail des Bürgervereins Fahrland und Umgebung e.V., in der mitgeteilt wird, dass die Förderung durch den Ortsbeirat nicht mehr benötigt wird, da der Verein in die institutionelle Förderung der Nachbarschafts-und Begegnungshäuser aufgenommen wurde.

Da der Ortsbeirat aufgrund der engen Terminschiene keine Rücksprachemöglichkeiten hatte, verständigen sich die Mitglieder darauf, den Beschluss vorsorglich zu fassen.

Im Anschluss wird der  Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbreirat beschließt:

 

r die Zeit vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2019 wird für die jährlich anfallenden Mietkosten für die vom Bürgerverein Fahrland und Umgebung e. V. genutzten Räume ein Festbetrag als Zuschuss aus den Mitteln bezahlt, die dem Ortsbeirat zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens im Ortsteil Fahrland zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um die  monatliche Miete in Höhe von 6 x 560,00 Euro.

 

Haushaltsvorbehalt:

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für den Ortsteil Fahrland (entsprechend des Beschlusses der Haushaltssatzung).

 

 

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Anlagen