18.12.2019 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Zu Beginn der Sitzung sind 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend; Frau Lange nimmt ab 19:07 Uhr an der Sitzung teil.

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben; die Ladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Zur Tagesordnung schlägt Herr Matz folgende Änderungen vor:

 

Der Tagesordnungspunkt 5.2 Ergänzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für den Bereich „Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden“ wird vorgezogen und als 1. Punkt unter den „Überweisungen aus der Stadtverordnetenversammlung“ behandelt.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Von Herrn Etlich liegt ein Dringlichkeitsantrag zur „Aufhebung des Beschlusses 19/SVV/1101 und Änderungsanträge „Bebauungsplan Nr. 132 Am Friedhof (OT Fahrland), Abwägung und Satzungsbeschluss“ vor.

Der Antragsteller begründet die Dringlichkeit.

 

Die Dringlichkeit wird mit 6 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bestätigt und wird somit heute als erster Punkt unter den „Anträgen des Ortsbeirates“ behandelt.

 

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

Zur Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2019 werden folgende Hinweise vorgebracht:

 

Herr Wartenberg bittet um folgende Änderungen:

 

Im TOP 3

3. Anstrich in der Überschrift

Bushaltestellen ist zu korrigieren in : … Buswartehäuser

Im Text: wie die Reinigung der Buswartehäuser …

 

Im TOP 4.2 

Im Text, 3. Textblock- … die Masten seien aufgestellt. Der Weg …

 

Im Text, Seite 5/11 Ausführungen von Frau Kühn 2. Textblock - … diese Bäume als schützenswert festzusetzen.

 

Im Text, Seite 7/11 Ausführungen von Frau Lange 1. Textblock letzter Satz Herr Wartenberg verweist darauf, dass die Anwohner im oberen Teil der Straße „Am Friedhof“ an den Kosten für die Straßenbeleuchtung beteiligt werden.

 

TOP 4.3: Im Textblock - … an Frau Lange als Stadtverordnete in der SVV darauf hin zu weisen …

 

Frau Lange bittet um folgende Änderung im TOP 4.2.


Frau Lange betont, dass die Unterlagen sowohl zu den naturschutzrechtlichen Belangen der Eidechsen  als auch die Ergebnisse der Überprüfung zum Vorhandensein einer 2. Kläranlage in den Unterlagen des Bebauungsplanes fehlen.

Frau Lange betont, dass die in der Abwägung genannten aktualisierten Untersuchungsergebnisse zu den naturschutzrechtlichen Belangen der Eidechsen fehlen. Außerdem fand laut der Abwägung keine reale Überprüfung zum Vorhandensein einer 2. Kläranlage statt.

Frau Holtkamp erwidert, dass die angesprochenen Unterlagen im Zuge der Auslegung komplett zur Einsichtnahme vorlagen.

Frau Kühn ergänzt, dass in der Begründung der Beschlussvorlage darauf hingewiesen wird, dass die Prüfung ergeben habe, dass keine 2. Kläranlage vorhanden ist. Sollte dies doch der Fall sein, müsse diese durch den Eigentümer beseitigt werden. Zu den Zauneidechsen habe es eine erneute Prüfung gegeben, mit dem  Ergebnis, dass keine Tiere mehr gefunden wurden.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt. Daher wurden die Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Ortsbeirat nachträglich zur Verfügung gestellt.

 

Gegen die Einarbeitung der Hinweise erhebt sich kein Widerspruch; die Niederschrift wird mit den vorgenannten Änderungen einstimmig bestätigt.

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