18.12.2019 - 6.2 Beteiligung des Ortsbeirates an der Umsetzungs-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Lange bringt den Antrag ein und bittet darum, dass sowohl dieser als auch der Tagesordnungspunkt 6.1. thematisch in der Januarsitzung erneut besprochen werden.

 

Herr Päper schlägt vor, den Antrag wie folgt zu ergänzen:

 

Die Verwaltung möge in der Vorstellung ihrer straßenrechtlichen Planungen die Verweise auf die konkrete Gesetzeslage ausführlich und nachvollziehbar darlegen.

 

Die Antragstellerin übernimmt die Ergänzung.

 

Im Anschluss wird der so ergänzte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:


Der Oberbürgermeister wird gebeten den Ortsbeirat Fahrland bei der nach dem Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) notwendigen nachfolgenden Umsetzungs- und Genehmigungsplanung sowie den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen und Widmungsverfahren der Verkehrsflächen lückenlos zu beteiligen.
Der Ortsbeirat Fahrland muss gemäß seiner Entscheidungskompetenz (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 46 Ortsbeirat) vor der Umsetzung der Verkehrsflächen zur Umsetzungsform der Planungen angehört und beteiligt werden.

 

Die Verwaltung möge in der Vorstellung ihrer straßenrechtlichen Planungen die Verweise auf die konkrete Gesetzeslage ausführlich und nachvollziehbar darlegen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen