06.06.2001 - 10.17 Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung Brandenburg...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Oberbürgermeister hat die Bratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgeschlagen.

 

Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den beauftragten Dezernenten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Goetzmann.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Menning beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 01/0412 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zur Erhaltungssatzung "Brandenburger Vorstadt" gemäß § 172 BauGB ist zu fassen.