06.06.2001 - 10.27 Gesamtstädtische Steuerungsleitlinien zur Einze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.27
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 06.06.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der
Oberbürgermeister hat die Beratung der o. g. DS im Ausschuss für
Stadtentwicklung Bauen und Wohnen vorgeschlagen.
Die
Begründung erfolgt durch den beauftragten Dezernenten Stadtentwicklung und
Bauen Herrn Goetzmann.
Anträge
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in
den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Der
Stadtverordnete Stephan, Fraktion PDS, beantragt die Überweisung
ebenfalls in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 01/0429 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die
gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und
Zentrenentwicklung sind bei der räumlichen Steuerung des großflächigen
Einzelhandels anzuwenden.
2. Entsprechend
den in den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien getroffenen Empfehlungen
sollen
- die Steuerung des großflächigen Einzelhandels gemäß
der Zentrenrelevanz der jeweiligen Sortimente durch konsequente Anwendung der
für Potsdam konkretisierten Sortimentsliste erfolgen (Kapitel 5.1 der
Steuerungsleitlinien),
- die
Umsetzung der zentrenbezogenen Entwicklungsprioritäten im Sinne der
anzustrebenden "abgestuften" Zentrenstruktur erfolgen (Kapitel 5.2
der Steuerungsleitlinien),
- die
wohnungsnahe Grundversorgungsstruktur gesichert und gestärkt werden (Kapitel
5.3 der Steuerungsleitlinien),
- sonstige
Einzelhandelseinrichtungen in Anlehnung an die landesplanerischen Vorgaben und
die für Potsdam konkretisierte Sortimentsliste behandelt werden (Kapitel 5.4
der Steuerungsleitlinien).
3. Das
zugrunde liegende Gutachten zu den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien
(Anlage 3) wird gebilligt.
4. Dem
am Standort Zeppelinstraße / Kastanienallee geplanten SB-Warenhaus mit einer
Gesamtverkaufsfläche von maximal 5.000 m² (davon 3.000 m² im
Lebensmittelbereich) wird zugestimmt ; das Vorhaben- und
Erschließungsplanverfahren ist auf dieser Grundlage fortzuführen.