06.06.2001 - 10.27 Gesamtstädtische Steuerungsleitlinien zur Einze...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Oberbürgermeister hat die Beratung der o. g. DS im Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen vorgeschlagen.

 

Die Begründung erfolgt durch den beauftragten Dezernenten Stadtentwicklung und Bauen Herrn Goetzmann.

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Der Stadtverordnete Stephan, Fraktion PDS, beantragt die Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

 

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 01/0429 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung sind bei der räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels anzuwenden.

 

2.      Entsprechend den in den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien getroffenen Empfehlungen sollen

 

- die Steuerung des großflächigen Einzelhandels gemäß der Zentrenrelevanz der jeweiligen Sortimente durch konsequente Anwendung der für Potsdam konkretisierten Sortimentsliste erfolgen (Kapitel 5.1 der Steuerungsleitlinien),

 

-    die Umsetzung der zentrenbezogenen Entwicklungsprioritäten im Sinne der anzustrebenden "abgestuften" Zentrenstruktur erfolgen (Kapitel 5.2 der Steuerungsleitlinien),

 

-    die wohnungsnahe Grundversorgungsstruktur gesichert und gestärkt werden (Kapitel 5.3 der Steuerungsleitlinien),

 

-   sonstige Einzelhandelseinrichtungen in Anlehnung an die landesplanerischen Vorgaben und die für Potsdam konkretisierte Sortimentsliste behandelt werden (Kapitel 5.4 der Steuerungsleitlinien).

 

3.      Das zugrunde liegende Gutachten zu den gesamtstädtischen Steuerungsleitlinien (Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.      Dem am Standort Zeppelinstraße / Kastanienallee geplanten SB-Warenhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 5.000 m² (davon 3.000 m² im Lebensmittelbereich) wird zugestimmt ; das Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren ist auf dieser Grundlage fortzuführen.