06.06.2001 - 8.3 Entwicklung der Neubaugebiete
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 06.06.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Empfehlung des o. g. Ausschusses folgend, beschließt die
Stadtverordnetenversammlung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend von einer Analyse des
Entwicklungsstandes sowie einer Feststellung des Entwicklungsbedarfes in den Neubaugebieten, wie auch von den
Notwendigkeiten der Entwicklung der Gesamtstadt die Prioritätensetzung der
Stadtentwicklung zu prüfen und Vorschläge zugunsten einer stärkeren
Berücksichtigung aller Neubaugebiete der Stadt zu erarbeiten. Dabei ist von realistischen
Haushaltsansätzen auszugehen und es sollten u.a. folgende Ansätze
geprüft werden:
Dabei sollten u. a. folgende Ansätze
geprüft werden:
- Stabilisierung
bzw. Erhöhung der Eigenanteile der Stadt zur Ausschöpfung von Förderprogrammen
zur Entwicklung in den Neubaugebieten,
- gezielte
Zusammenführung der Ämter der Stadtverwaltung zur Sicherung eines vernetzten
integrierten Handlungsansatzes,
- Intensivierung
der Vorbereitungsmaßnahmen, Erarbeitung schlüssiger Konzepte zur Entwicklung in
den Neubaugebieten,
- Möglichkeiten
einer Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung,
Sanierungsträger,
Wohnungsgesellschaften u. a. Investoren,
- Einbeziehung
weiterer Gebiete in die Förderung,
- Möglichkeiten
einer Reduzierung des Mitteleinsatzes in den Sanierungsgebieten der Stadt,
- Konkretisierung
des Mittelbedarfs für die Entwicklung des historischen Stadtzentrums in
Abstimmung mit dem Bedarf in den
städtischen Neubaugebieten,
- Bemühungen
zur Veränderung der Förderpraxis von Land, Bund und EU zugunsten der
Entwicklung von Neubaugebieten.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist im November 2001 in Form eines Berichtes sowie
eines Prioritätenkataloges für die weitere Arbeit der Verwaltung über das
Ergebnis der Prüfung zu informieren.