06.06.2001 - 8.3 Entwicklung der Neubaugebiete

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat einer geänderten Textfassung zugestimmt

 

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Der Empfehlung des o. g. Ausschusses folgend, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend von einer Analyse des Entwicklungsstandes sowie einer Feststellung des  Entwicklungsbedarfes in den Neubaugebieten, wie auch von den Notwendigkeiten der Entwicklung der Gesamtstadt die Prioritätensetzung der Stadtentwicklung zu prüfen und Vorschläge zugunsten einer stärkeren Berücksichtigung aller Neubaugebiete der Stadt zu erarbeiten. Dabei ist von realistischen Haushaltsansätzen auszugehen und es sollten u.a. folgende Ansätze geprüft werden:

 

Dabei sollten u. a. folgende Ansätze geprüft werden:

 

-             Stabilisierung bzw. Erhöhung der Eigenanteile der Stadt zur Ausschöpfung von Förderprogrammen zur Entwicklung in den Neubaugebieten,

-             gezielte Zusammenführung der Ämter der Stadtverwaltung zur Sicherung eines vernetzten integrierten Handlungsansatzes,

-             Intensivierung der Vorbereitungsmaßnahmen, Erarbeitung schlüssiger Konzepte zur Entwicklung in den Neubaugebieten,

-             Möglichkeiten einer Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Sanierungsträger,  Wohnungsgesellschaften u. a. Investoren,

-             Einbeziehung weiterer Gebiete in die Förderung,

-             Möglichkeiten einer Reduzierung des Mitteleinsatzes in den Sanierungsgebieten der Stadt,

-             Konkretisierung des Mittelbedarfs für die Entwicklung des historischen Stadtzentrums in Abstimmung  mit dem Bedarf in den städtischen Neubaugebieten,

-             Bemühungen zur Veränderung der Förderpraxis von Land, Bund und EU zugunsten der Entwicklung  von Neubaugebieten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im November 2001 in Form eines Berichtes sowie eines Prioritätenkataloges für die weitere Arbeit der Verwaltung über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.