06.06.2001 - 8.4 Entwurf einer Volksfestsatzung für die Stadt Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der Schaustellerverband e. V. Sanssouci das Rederecht. Herr Sendler äußert sich zu  Problemen bei der Durchführung der traditionellen Potsdamer Volksfeste zwischen dem Schaustellerverband und der Stadtverwaltung. sowie zur finanziellen Situation der Schausteller.

 

Der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Herr Jakobs legt anschließend den aktuellen Verhandlungsstand  der Stadtverwaltung mit dem Schaustellerverband  dar.

 

 

Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat einer geänderten Textfassung zugestimmt.

 

Durch die Antragstellerin Fraktion PDS wurde der Beschlusstext der DS 01/0295   geändert und die

 Empfehlungen des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz werden von der Fraktion PDS übernommen.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der durch die Fraktion PDS geänderten Textfassung zugestimmt.

 

Nach 11 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Schluss der Debatte und Abstimmung.

 

Abstimmung:

Der o. g. GO-Antrag wird

 

mit  Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz empfohlene geänderte Textfassung wird

 

mit 32 Ja-Stimmenangenommen.

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion PDS geänderte Textfassung der DS 01/0295, der der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und  Liegenschaften zugestimmt hat, wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, ob und in welchem Maße für Teilnehmer des reisenden Gewerbes bei gemäß der Gewerbeordnung durchgeführten Volksfesten, Märkten und Messen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2002, ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung von dabei anfallenden Gebühren, Abgaben und Steuern, soweit sie durch die Stadt erhoben und in Betreibungsverträgen der Stadt vereinbart werden, unter Berücksichtigung von § 71 Gewerbeordnung erfolgen könnte.

 

Das Prüfergebnis ist mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2002 vorzulegen und sollte die entsprechenden Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie ihre Darstellung in der Haushaltssatzung erhalten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung zur Sicherung von Veranstaltungen mit besonderem öffentlichen Interesse im Lustgarten vorzubereiten und der STVV im September 2001 vorzulegen.

Dabei sollen die Regelungen des § 60 b der Gewerbeordnung berücksichtigt werden.

 

Die Beschlussvorlage ist mit einer Mitteilung zu den Arbeits- und Lebensbedingungen des reisenden Gewerbes in Potsdam und seinem Umland bezüglich folgender Umstände zu verbinden:

 

Erleichterungen hinsichtlich technischer Überwachungen und Überprüfungen sowie bei Transporten,

Zukunfts- und Bildungschancen der Schaustellerkinder,

zum Wiederkehrrecht ausländischer Arbeitskräfte und Besonderheiten ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen.

 

Der Entwurf der Vergabesatzung für den Lustgarten ist der StVV im Oktober 2001 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.