06.06.2001 - 8.4 Entwurf einer Volksfestsatzung für die Stadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 06.06.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu
diesem Tagesordnungspunkt erhält der Schaustellerverband e. V. Sanssouci das
Rederecht. Herr Sendler äußert sich zu
Problemen bei der Durchführung der traditionellen Potsdamer Volksfeste
zwischen dem Schaustellerverband und der Stadtverwaltung. sowie zur
finanziellen Situation der Schausteller.
Der
Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Herr
Jakobs legt anschließend den aktuellen Verhandlungsstand der Stadtverwaltung mit dem
Schaustellerverband dar.
Der
Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat einer geänderten
Textfassung zugestimmt.
Durch
die Antragstellerin Fraktion PDS wurde der Beschlusstext der DS 01/0295 geändert und die
Empfehlungen des Ausschusses für Recht,
Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz werden von der Fraktion PDS übernommen.
Der
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der durch die
Fraktion PDS geänderten Textfassung zugestimmt.
Nach
11 Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Schluss
der Debatte und Abstimmung.
Abstimmung:
Der
o. g. GO-Antrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die
vom Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz empfohlene
geänderte Textfassung wird
mit 32 Ja-Stimmenangenommen.
Abstimmung:
Die
durch die Fraktion PDS geänderte Textfassung der DS 01/0295, der der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und
Liegenschaften zugestimmt hat, wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, ob und in
welchem Maße für Teilnehmer des reisenden Gewerbes bei gemäß der Gewerbeordnung
durchgeführten Volksfesten, Märkten und Messen, beginnend mit dem Haushaltsjahr
2002, ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung von dabei anfallenden
Gebühren, Abgaben und Steuern, soweit sie durch die Stadt erhoben und in
Betreibungsverträgen der Stadt vereinbart werden, unter Berücksichtigung von §
71 Gewerbeordnung erfolgen könnte.
Das
Prüfergebnis ist mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2002 vorzulegen und
sollte die entsprechenden Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie ihre
Darstellung in der Haushaltssatzung erhalten.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung zur Sicherung von
Veranstaltungen mit besonderem öffentlichen Interesse im Lustgarten
vorzubereiten und der STVV im September 2001 vorzulegen.
Dabei
sollen die Regelungen des § 60 b der Gewerbeordnung berücksichtigt werden.
Die
Beschlussvorlage ist mit einer Mitteilung zu den Arbeits- und Lebensbedingungen
des reisenden Gewerbes in Potsdam und seinem Umland bezüglich folgender
Umstände zu verbinden:
■ Erleichterungen hinsichtlich technischer Überwachungen und
Überprüfungen sowie bei Transporten,
■ Zukunfts- und Bildungschancen der Schaustellerkinder,
■ zum Wiederkehrrecht ausländischer Arbeitskräfte und
Besonderheiten ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen.
Der
Entwurf der Vergabesatzung für den Lustgarten ist der StVV im Oktober 2001
vorzulegen.