06.06.2001 - 5.14 Uferzone Campingplatz Gaisberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Anfrage:

Die unverbaute naturnahe Uferzone im Naturschutzgebiet am Campingplatz Gaisberg wurde durch Aufschüttungen, Ansaaten und Anpflanzungen (auch von Bäumen) in einen kleingartenartigen Zustand versetzt. Dazu gehören auch die Einzäunungen und Anpflanzungen der Dauercamper in Ufernähe.

 

Was gedenkt die Stadt zu tun, um den Uferzustand im Bereich des Campingplatzes Gaisberg den Anforderungen eines Naturschutzgebietes entsprechend wieder herzustellen ?

 

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich.