14.08.2019 - 6.12 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende informiert, dass sich der Ortsbeirat Golm vorab mit der Vorlage befasst hat und empfiehlt, zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt der Ältestenrat eine sofortige Beschlussfassung.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


Die beiliegende Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm“ wird beschlossen (siehe Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen