14.08.2019 - 7.4 Neubesetzung des Aufsichtsrates der ProPotsdam ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet.

 

Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 d) Geschäftsordnung, den Antrag zu vertagen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung der DS 19/SVV/0652 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird der Antrag in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.)        Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat ProPotsdam GmbH am 17.09.2014 gemäß DS-Nr.: 14/SVV/0744 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden mit Ablauf des 31.08.2019 abberufen.

 

2.)        Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH folgende acht Mitglieder mit Wirkung zum 01.09.2019 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion SPD Herr Pete Heuer,  Herr David Kolesnyk

(2 Sitze)

-      über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen Frau Saskia Hüneke 

(1 Sitz)

-     über die Fraktion DIE LINKE Herr Michél Berlin 

(1 Sitz)

-         über die Fraktion CDU Herr Matthias Finken 

(1 Sitz)         

-         über die Fraktion DIE aNDERE Herr Arndt Sändig 

(1 Sitz)       

-         über die Fraktion AfD Herr Ambros Tazreiter 

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion DIE LINKE (*Einigung mit der Fraktionndnis 90/Die Grünen) (1 Sitz)              Frau Martina Trauth             

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

-         über die Fraktion SPD Herr Dr. Hagen Wegewitz,

 Frau Imke Eisenblätter

-         über die Fraktionndnis 90/Die Grünen Frau Mechthild Rünger

-         über die Fraktion DIE LINKE  Frau Dr. Anja Günther, Herr Ralf Jäkel

-         über die Fraktion CDU Herr Dr. Wieland Niekisch

-         über die Fraktion DIE aNDERE Frau Dr. Anja Laabs

-         über die Fraktion AfD Herr Roman Kuffert

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

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Anlagen