27.08.2019 - 6.3 Sachstand Digitalpakt

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Herr Jetschmanegg erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) den Sachstand zum Digitalpakt. Er merkt kritisch an, dass aufgrund der in der Richtlinie explizit genannten Fördersumme für jede Schule, die Verwaltung vor einer großen Herausforderung stünde. Die Summen seien jedoch nicht verbindlich. Der Schulträger habe hier die Verteilungshoheit. Die Förderrichtlinie sei beschlossen und werde nicht mehr geändert. Anträge können voraussichtlich ab September 2019 gestellt werden. Eine Bündelung könne erfolgen, wenn z.B. eine Investitionsmaßnahme für mehrere Schulen durchgeführt werde. Ferner erläutert er die mögliche Zeitschiene und macht darauf aufmerksam, dass die Zeitabschnitte streng durchkalkuliert wurden.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird auf den derzeitigen Stand der Ausstattung der Schulen eingegangen. Eine strukturierte Verkabelung erfolge über den KIS in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachbereich. Jedoch ssen die Personalressourcen noch geklärt werden.

 

Frau Aubel macht deutlich, dass allen Schulen der Sockelbetrag zur Verfügung stünde. Über das Geld darüber hinaus entscheide der Schulträger. Sie ergänzt, dass eine standardisierte Ausstattung für alle Schülerinnen und Schüler angestrebt werde und bitte um Unterstützung dieses Vorgehens.

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Anlagen