27.08.2019 - 5.6 Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungssatzung n...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Pfrogner bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) macht deutlich, dass der Einsatz einer Milieuschutzsatzung ohne Kriterien und Beurteilungsgrundlage problematisch sei. In der im Antrag genannten räumlichen Abgrenzung befinden sich zum Teil auch Gewerbe- und Brachflächen. Eine Milieuschutzsatzung kommt nur in Betracht, wenn die Möglichkeit besteht, das hier eine schutzwürdige Wohnbevölkerung vorliegt und eine Verdrängungsgefahr für diese besteht. Anhand einer Präsentation wird gezeigt, an welchen Flächen sich bereits durchgängig Genossenschaften bzw. der Wohnungsbau der Pro Potsdam befindet.

 

Die Verwaltung schlägt vor:

„Zur Sicherung eines rechtssicheren und handhabbaren Vorgehens wird folgende Modifizierung vorgeschlagen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1.                                                                                                                                                                    für das Stadtgebiet südöstlich das Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofs den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) vorzubereiten zu prüfen, Der räumliche Geltungsbereich des förmlich festzulegenden Erhaltungsgebietes ist in der Anlage 1 dargestellt.
  2.                                                                                                                                                                    zur Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung des vorgeschlagenen vorzuschlagenden Satzungsgebietes Kriterien für die Charakteristik und die Gefährdung zu entwickeln und hierfür Informationen über die Bevölkerungsstruktur, insbesondere die Sozialstruktur und die Mietentwicklung sowie über die sich aus der Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen Auswirkungen zu ermitteln
  3.                                                                                                                                                                    mögliche zur Sicherung der Ziele erforderliche begleitende Maßnahmen zu ermitteln, und
  4.                                                                                                                                                                    das unter Ziffer 2 benannte Ermittlungsergebnis mit einem Beschlussentwurf zur Festsetzung einer Sozialen Erhaltungssatzung zu den erreichten Arbeitsergebnissen bis zum Februar März 2020 der Stadtverordnetenversammlung einen Sachstand vorzulegen und
  5.                                                                                                                                                                    eine Beschreibung und Kalkulation zu den ermittelten Instrumentarien und erforderlichen Ressourcen für den Verwaltungsvollzug zu erarbeiten.“

 

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion, in welcher Herr Pfrogner für die antragstellende Fraktion den Modifizierungsvorschlag der Verwaltung übernimmt.

 

 

Herr Dr. Niekisch erklärt, dass er den Veränderungsdruck auf das Milieu nicht so sieht und wird dem Antrag nicht zustimmen.

 

 

Der geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

 

  1.   r das Stadtgebiet süstlich das Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofs den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) vorzubereiten zu prüfen, Der räumliche Geltungsbereich des förmlich festzulegenden Erhaltungsgebietes ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

  1. zur Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung des vorgeschlagenen vorzuschlagenden Satzungsgebietes Kriterien für die Charakteristik und die Gefährdung zu entwickeln und hierfür Informationen über die Bevölkerungsstruktur, insbesondere die Sozialstruktur und die Mietentwicklung sowie über die sich aus der Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen Auswirkungen zu ermitteln

 

  1. gliche zur Sicherung der Ziele erforderliche begleitende Maßnahmen zu ermitteln, und

 

  1.    das unter Ziffer 2 benannte Ermittlungsergebnis mit einem Beschlussentwurf zur Festsetzung einer Sozialen Erhaltungssatzung zu den erreichten Arbeitsergebnissen bis zum Februar rz 2020 der Stadtverordnetenversammlung einen Sachstand vorzulegen und

 

  1. eine Beschreibung und Kalkulation zu den ermittelten Instrumentarien und erforderlichen Ressourcen für den Verwaltungsvollzug zu erarbeiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage