27.08.2019 - 5.1 3D-Simulation von Bauvorhaben

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) informiert zur formalen Einordnung, dass es nicht möglich sei, generell bei Bauvorhaben eine 3D-Simulation zwingend vorzunehmen. Dies entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Zum technischen Rahmen wäre die Forderung denkbar, wenn auch technisch nicht ohne weiteres zu gewährleisten, eine entsprechende Darstellung zu verlangen, bevor die Beratung von Vorlagen zur Bauleitplanung erfolgt. Die Darstellung in der Veranlassung durch die jeweiligen Vorhabenträger ist möglich, die technischen Voraussetzungen für eine unabhängige Bearbeitung in der Verwaltung anhand von Daten der jeweiligen Vorhaben sind derzeit jedoch nicht gegeben, auch die Einbindung in das 3D-Stadtmodell kann aufgrund von erheblichen datentechnischen Hindernissen aktuell nicht gewährleistet werden; deshalb sollte vorläufig auf den Zusatz „und weiteren Stadtgebiet“ verzichtet werden. Herr Goetzmann ergänzt, dass die im Antrag angesprochenen Beispiele entweder nicht zu der erhobenen Forderung passen, weil 3D-Darstellungen bereits Gegenstand der Erörterungen oder Bestandteil des Arbeitsprozesses sind, oder Bauleitplanung ausdrücklich nicht Grundlage des Verfahrens ist.

 

Die Verwaltung schlägt folgende modifizierte Fassung vor:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Bauvorhaben, die das in Potsdam übliche Maximum von 18 - 20 m Firsthöhe überschreiten, 3D-Simulationen zur Wirkung im näheren Stadtgebiet und weiteren Stadtgebiet pflichtig durchzusetzen zur Voraussetzung für eine politische Beratung der etwa erforderlichen Bauleitplanung zu machen. Soll entsprechend neues Baurecht entstehen, sind die Investoren zur Finanzierung zu verpflichten. Dies ist zu Beschlüssen beim RAW, bei der Waldstadt, beim Kirchsteigfeld und in Krampnitz zuerst anzuwenden.“

 

 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wird von Ausschussmitgliedern aufmerksam gemacht, dass konkrete Angaben erforderlich sind. So sei beispielsweise ein exakter Wert für die maximale Höhe anzugeben. Auch die Formulierung näheres Stadtgebiet ist nicht aussagekräftig genug. Der Empfehlung der Verwaltung den letzten Satz zu streichen wird, bis auf die Streichung der Waldstadt, nicht gefolgt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung

Herr Kirsch stellt den Antrag auf Einhaltung der Rednerzeiten.

 

 

Frau Hüneke übernimmt für die antragstellende Fraktion die maximale Höhe von 20 m und stimmt der Herausnahme der Worte „und weiteren Stadtgebiet“ zu. Der generellen Streichung des letzten Satzes – mit Ausnahme „bei der Waldstadt“ – kann sie jedoch nicht folgen, da zum RAW, dem Kirchsteigfeld und in Krampnitz noch Grundsatzbeschlüsse anstehen. Vorstellbar wäre hingegen die Anfügung eines 2. Absatzes, der in etwa lauten könnte „In einem 2. Schritt sollen die weiteren Grundlagen geschaffen werden.“

 

 

In der weiteren Diskussion schlägt Herr Goetzmann die Formulierung „näheres oder engeres Umfeld des Vorhaben“ vor und macht aufmerksam, dass die Verwaltung im Moment nicht in der Lage ist, einen terminlichen Rahmen zu nennen und verweist nochmals auf die digitalen Probleme und die Engpässe in der IT-Abteilung.

 

 

Von verschiedenen Ausschussmitgliedern erfolgt die Anregung, den Antrag zurück zu stellen, um der antragstellenden Fraktion die Möglichkeit zur Überarbeitung zu geben.

 

Der Ausschussvorsitzende greift dies auf und bittet um Abstimmung zur Vertagung zur Behandlung in 2. Lesung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Die Antragstellerin wird gebeten, die überarbeitete Fassung in Vorbereitung der nächsten Sitzung zu übermitteln.

 

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Anlagen zur Vorlage