27.08.2019 - 5.3 Mietendeckel

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) berichtet, dass die im Antrag erbetene Prüfung bereits erfolgt ist und informiert über das Ergebnis der Prüfung. Einführend macht Herr Jekel aufmerksam, dass für einen „Mietendeckel“ nach dem Berliner Vorbild die Rechtsgrundlage fehlt. Die Umsetzung durch die Landeshauptstadt Potsdam sei nicht möglich, da hierfür die Landesgesetzgebung fehlt. Die Rechtssicherheit der durch Berlin angekündigten Gesetzgebung ist zudem höchst umstritten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Eingreifen der Länder in die Regelung des Grundgesetzes zum Schutz des Eigentums verfassungsgemäß ist. Herr Jekel ergänzt, dass allein die Ankündigung des Mietendeckels im Juni 2019 zu einer Welle von Mieterhöhungen in Berlin geführt und somit das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung erzielt habe.

 

Herr Jekel bittet zu berücksichtigen, dass der Wohnungsmarkt in Potsdam andere Rahmenbedingungen und Strukturen als in Berlin aufweist und nicht vergleichbar sei. Potsdam hat große „gemeinwohlorientiere“ Vermieter, wie die ProPotsdam und die Genossenschaften mit jeweils 20 %. Hinzu kommen weitere Akteure, wie beispielsweise Wohnprojekte. Über ihren großen Marktanteil nehmen sie auch mittelbar Einfluss auf das Mietenniveau insgesamt. So wurde festgestellt, dass die Bestandsmieten seit mehreren Jahren deutlich moderater als in Berlin und den meisten anderen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt steigen. Für die ProPotsdam sind bereits Instrumente in Umsetzung, die zielgerichteter als eine Mietpreisbremse dazu beitragen, Mieten im Bestand bezahlbar zu halten.

 

Herr Jekel bittet, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu werten.

 

 

Antrag

Herr Kirsch stellt folgenden Ergänzungsantrag:

„Darzustellen ist auch, welche Auswirkungen das auf den Wohnungsmarkt hat.“

 

 

Antrag

Herr Pfrogner verweist darauf, dass Mietrecht Bundesrecht sei und durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt wird. Teile des Mietrechtes wurden jedoch auf die Länder übertragen.

Er stellt folgenden Ersatzantrag:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der neu konstituierenden Landesregierung Brandenburg dafür einzusetzen, die Gesetzlichkeiten für einen Mietendeckel in Analogie der Berliner Gesetzesvorhaben zu schaffen.“

 

 

Im Anschluss der folgenden Diskussion stellt Frau Hüneke den Antrag zur Geschäftsordnung: Der Antrag ist für durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären und die Äußerungen von Herrn Jekel dem Protokoll beizufügen, um gegenüber dem Land wirken zu können.

Herr Heuer spricht für den GO-Antrag.

Herr Jäkel spricht gegen den GO-Antrag und signalisiert, dass er den Ergänzungsantrag von Herrn Kirsch übernommen hätte sowie die Worte „Vorbild Berlin“ streichen könne.

 

Der Geschäftsordnungsantrag von Frau Hüneke wird zur Abstimmung gestellt und mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung befürwortet, so dass der Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt wird.

 

Die Verwaltung wird gebeten, in den beizulegenden Ausführungen auch auf die gestellten Änderungs-/Ergänzungsanträge einzugehen.

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Anlagen zur Vorlage