28.08.2019 - 3 Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitz...

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Frau Eisenblätter schlägt Frau Schulze als stellvertretende Ausschussvorsitzende vor. Sie bittet um weitere Vorschläge für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden.

Sie weist darauf hin, dass gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig (d.h. ohne Gegenstimmen) beschlossen werden können, wenn nur ein Kandidat/eine Kandidatin zur Verfügung steht.

Gegen die offenen Abstimmung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Frau Eisenblätter bittet um Abstimmung darüber, dass Frau Schulze als stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt ist.

 

Frau Schulze wird einstimmig als stellvertretende Ausschussvorsitzende bestätigt.

 

Somit ist Frau Schulze als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion gewählt.

 

Frau Schulze erklärt, dass sie die Wahl annimmt.

 

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