28.08.2019 - 10.1 Sachstandsbericht zur Umsetzung des BTHG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Datum:
- Mi., 28.08.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- konstituierende Sitzung
Herr Thomann (FB Soziales und Gesundheit) gibt eine kurze Einführung.
Herr Lehmann (FB Soziales und Gesundheit) gibt anhand einer Präsentation den Sachstandsbericht zur Umsetzung des BTHG. Er betont, dass die Umsetzung der 3. Stufe eine große Herausforderung für die Träger der Eingliederungshilfe bedeutet.
Seit Anfang 2019 gibt es ein Ausführungsgesetz zum SGB IX. Herr Lehmann gibt einen Überblick über die 3. Umsetzungsstufe und erklärt die Auswirkungen für die Beteiligten.
Frau Eifler verweist auf den ICF-Facht und fragt, wie weit die Landeshauptstadt Potsdam jetzt ist.
Herr Lehmann erklärt, dass man sich noch in der Modellphase befinde. Die Bögen werden noch ausgewertet. Ein abschließendes Instrument wird wahrscheinlich zum Jahresende vom Land erlassen.
Frau Molnar verweist auf die doppelt betroffenen Gruppen wie Migranten und fragt, ob die Verwaltung darauf vorbereitet ist.
Herr Lehmann erklärt, dass es möglich ist, online nach Voranmeldung die entsprechenden Dolmetscher zu akquirieren.
Frau Laabs fragt, inwieweit dies barrierefrei ist, auch die Information über die Änderungen.
Herr Lehmann erklärt, dass das Persönliche Budget auch weiterhin eine Rolle spielt. Die Angebotsvielfalt wird zunehmen. Hier werden sich auch neue Entwicklungen ergeben.
Frau Kiss betont, dass der Beirat für Menschen mit Behinderung darauf hinweist, dass es sich hierbei um inklusive Maßnahmen handelt. Es muss überlegt werden, was dieses Instrument für einen Menschen bedeutet.
Die Teilhabepläne sind nicht ganz barrierefrei. Dies sollte nochmal geprüft werden. Es muss grundsätzlich möglich sein, dass diese für jeden lesbar sind. Der Beirat wird hier gern unterstützen.
Frau Schulze fragt, wie viele Klienten wird ein Sachbearbeiter betreuen müssen.
Herr Lehmann erklärt, dass es dazu keine Vorgaben von Gesetzgeber gibt. Der Fallzahlschlüssel bei Komplexfällen beträgt 1:50.
Herr Okurka betont, dass die Menschen die Heimkosten selbst auf ihr Konto überwiesen bekommen sollen, um ihre Mieten bezahlen zu können. Er fürchtet, dass in den Heimen die Umsetzung der Leistungen (z.B. individuell im Zimmer gefüttert werden) nicht möglich ist, da dies ggf. personell nicht leistbar ist. Wichtig ist, dass die Menschen Hilfe bekommen, wenn dies erforderlich ist.
Anlagen
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(wie Dokument)
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