29.08.2019 - 5.7 Abrissmoratorium Terrassenhaus Nutheschlange

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Dr. Laabs bringt den Antrag ein und begründet ihn. Hier geht es nicht um die Entscheidung für oder gegen den Abriss, sondern darum, Zeit zu gewinnen und den Betroffenen und Entscheidungsträgern die Möglichkeit zu geben, das Vorhaben zu prüfen.

 

 

Frau Runge (ProPotsdam) erläutert anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll anliegt, den Zustand des Terrassenhauses. Zusammenfassend befindet sich das Gebäude aufgrund diverser schwerwiegenderngel in einem unbewohnbaren Zustand. Eine Sanierung re nicht urheberrechtlich geschützt umsetzbar, da sich die Gestalt des Objektes nicht beibehalten ließe. Da die Sanierungskosten über den eines Neubaus liegen und keine Förderung möglich ist, ist eine Sanierung unwirtschaftlich. Frau Runge weist ebenfalls darauf hin, dass selbst bei einer Sanierung nichts von der derzeitigen Bepflanzung übrigbliebe.

Zudem habe der Architekt seine Zustimmung zu Veränderungen am Gebäude, die durch eine Sanierung zwangsläufig einstünden, verweigert.

 

 

Nach weiterem Meinungsaustausch stellt Herr Walter den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden.

 

r den Geschäftsordnungsantrag spricht Herr Dr. Wegewitz, dagegen Frau Dr. Laabs.

 

Jede Fraktion erhält noch einmal das Wort. Hierbei spricht sich die große Mehrheit der Mitglieder aufgrund der gravierenden Mängel für den Abriss aus.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens 2020 ein Werkstattverfahren zum weiteren Umgang mit der Wohnanlage Nutheschlange durchzuführen. Das Verfahren soll durch die Werkstatt für Beteiligung konzipiert, durchgeführt und begleitet werden.

 

Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen die Varianten 1. Abriss und Neubau und 2. Erhalt und Sanierung des Terrassenhauses in Bezug auf folgende Aspekte betrachtet werden:

 

-          wirtschaftliche Auswirkungen für die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam

-          wirtschaftliche Gesamtbetrachtung

-          sozialpolitische Bilanz (bezahlbarer Wohnraum)

-          Nachhaltigkeitsbetrachtung (CO2-Bilanz, Energieverbrauch)

-          Folgen für den Lärmschutz im Wohngebiet Zentrum Ost

-          Bewertung von Wohnqualität und architektonischem Ensembleschutz

-          ökologische Folgen (Einfluss auf vorhandene Mikrohabiate und Biotope)

-          Konsequenzen für die Feinstaub-/Ozon- und Schadstoffbelastung der benachbarten Wohnareale

 

Die Stadtverordnetenversammlung behält sich die Bewertung der Werkstadtergebnisse und die Entscheidung über die zu prüfenden Varianten vor.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bis dahin seitens der Stadtverwaltung und der ProPotsdam keine Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Abriss des Terrassenhauses oder der Vorbereitung des Abrisses dienen (Abrissmoratorium).

 

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Anlagen