05.09.2019 - 4 Wahl der / des stellvertretenden Ausschussvorsi...

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Frau Pöller bittet um Vorschläge für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Daraufhin meldet sich Frau Armbruster und schlägt Frau Dr. Sarah Zalfen als stellvertretende Ausschussvorsitzende vor.

Frau Dr. Zalfen erklärt, dass sie für die Wahl zur Verfügung steht

 

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVer Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig (d.h. ohne Gegenstimmen) beschlossen werden können, wenn nur ein Kandidat/eine Kandidatin zur Verfügung steht.

Gegen die offene Abstimmung erhebt sich kein Wiederspruch.


Der Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt.

Frau Dr. Zalfen wird zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden einstimmig gewählt.

 

 

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