11.09.2019 - 6.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 38 "Villa F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 38 “Villa Francke“ ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB und § 13 a BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Planerische Grundlage für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des zugehörigen Durchführungsvertrages ist das vorliegende sdtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen