11.09.2019 - 6.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59“ entschieden (gemäß Anlagen 2A, 2B, 3).

 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59“ wird nach § 10 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (siehe Anlagen 4, 5 und 6).

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen