11.09.2019 - 7.13 Abrissmoratorium Terrassenhaus Nutheschlange

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Klima, Umwelt und Mobilität sowie der Hauptausschuss empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Pfrogner beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE, die namentliche Abstimmung.

 

Nach kontroverser Diskussion.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Armbruster beantragt namens der Fraktion ndnis 90/Die Grünen, Schluss der Debatte.

 

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens 2020 ein Werkstattverfahren zum weiteren Umgang mit der Wohnanlage Nutheschlange durchzuführen. Das Verfahren soll durch die Werkstatt für Beteiligung konzipiert, durchgeführt und begleitet werden.

 

Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen die Varianten 1. Abriss und Neubau und 2. Erhalt und Sanierung des Terrassenhauses in Bezug auf folgende Aspekte betrachtet werden:

 

-          wirtschaftliche Auswirkungen für die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam

-          wirtschaftliche Gesamtbetrachtung

-          sozialpolitische Bilanz (bezahlbarer Wohnraum)

-          Nachhaltigkeitsbetrachtung (CO2-Bilanz, Energieverbrauch)

-          Folgen für den Lärmschutz im Wohngebiet Zentrum Ost

-          Bewertung von Wohnqualität und architektonischem Ensembleschutz

-          ökologische Folgen (Einfluss auf vorhandene Mikrohabiate und Biotope)

-          Konsequenzen für die Feinstaub-/Ozon- und Schadstoffbelastung der benachbarten Wohnareale

 

Die Stadtverordnetenversammlung behält sich die Bewertung der Werkstadtergebnisse und die Entscheidung über die zu prüfenden Varianten vor.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bis dahin seitens der Stadtverwaltung und der ProPotsdam keine Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Abriss des Terrassenhauses oder der Vorbereitung des Abrisses dienen (Abrissmoratorium).

 

 

 

 

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Anlagen