11.09.2019 - 7.16 Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungssatzung n...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für  Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

1.      für das Stadtgebiet südöstlich das Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofs den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) vorzubereiten zu prüfen. Der räumliche Geltungsbereich des förmlich festzulegenden Erhaltungsgebietes ist in der Anlage 1 dargestellt.

2.      zur Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung des vorgeschlagenen vorzuschlagenden Satzungsgebietes Kriterien für die Charakteristik und die Gefährdung zu entwickeln und hierfür Informationen über die Bevölkerungsstruktur, insbesondere die Sozialstruktur und die Mietentwicklung sowie über die sich aus der Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen Auswirkungen zu ermitteln,

3.      mögliche zur Sicherung der Ziele erforderliche begleitende Maßnahmen zu ermitteln, und

4.      das unter Ziffer 2 benannte Ermittlungsergebnis mit einem Beschlussentwurf zur Festsetzung einer Sozialen Erhaltungssatzung zu den erreichten Arbeitsergebnissen bis zum Februar März 2020 der Stadtverordnetenversammlung einen Sachstand vorzulegen und

5.      eine Beschreibung und Kalkulation zu den ermittelten Instrumentarien und erforderlichen Ressourcen für den Verwaltungsvollzug zu erarbeiten.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit den vom Ausschuss für  Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

1.      für das Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofs den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) zu prüfen.

2.      zur Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung des vorzuschlagenden Satzungsgebietes Kriterien für die Charakteristik und die Gefährdung zu entwickeln und hierfür Informationen über die Bevölkerungsstruktur, insbesondere die Sozialstruktur und die Mietentwicklung sowie über die sich aus der Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen Auswirkungen zu ermitteln,

3.      mögliche zur Sicherung der Ziele erforderliche begleitende Maßnahmen zu ermitteln,

4.      zu den erreichten Arbeitsergebnissen bis zum März 2020 der Stadtverordnetenversammlung einen Sachstand vorzulegen und

5.      eine Beschreibung und Kalkulation zu den ermittelten Instrumentarien und erforderlichen Ressourcen für den Verwaltungsvollzug zu erarbeiten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen