11.09.2019 - 7.21 Sonderabstellplätze für Lastenräder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.21
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag einschließlich des Ergänzungsantrages der Fraktion CDU vom 14.08.2019 mit der Änderung in einen Prüfauftrag wie folgt zuzustimmen:
…
2. Es ist zu prüfen, inwiefern die Stellplatzsatzung so geändert werden kann, dass für jede Wohneinheit künftig eine Fläche von mindestens 0,25 Stellplätzen für Fahrräder, Elektrofahrräder, Lastenfahrräder, Fahrradanhänger, E-Scooter usw. nachzuweisen ist. Die tatsächliche Herstellung dieser 0,25 Stellplätze soll abhängig vom Bedarf erfolgen. Bis dieser tatsächlich existiert ist diese Fläche als Grünfläche zur Verbesserung des Klimas in Wohngebieten vorzusehen. Ein Freikauf von dieser Verpflichtung soll nicht möglich sein.
Der Stadtverordnetenversammlung ist zum Ende des 1. Quartals 2020 über das Prüfergebnis Bericht zu erstatten.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlene Ergänzung und Änderung in einen Prüfauftrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- geeignete Sonderabstellplätze für Fahrräder mit Anhängern und Lastenrädern auf für das Fahrradparken vorgesehenen Flächen und die Möglichkeit zum Halten und Parken auf Autoparkplätzen einzurichten.
- Es ist zu prüfen, inwiefern die Stellplatzsatzung so geändert werden kann, dass für jede Wohneinheit künftig eine Fläche von mindestens 0,25 Stellplätzen für Fahrräder, Elektrofahrräder, Lastenfahrräder, Fahrradanhänger, E-Scooter usw. nachzuweisen ist. Die tatsächliche Herstellung dieser 0,25 Stellplätze soll abhängig vom Bedarf erfolgen. Bis dieser tatsächlich existiert ist diese Fläche als Grünfläche zur Verbesserung des Klimas in Wohngebieten vorzusehen. Ein Freikauf von dieser Verpflichtung soll nicht möglich sein.
Der Stadtverordnetenversammlung ist zum Ende des 1. Quartals 2020 über das Prüfergebnis Bericht zu erstatten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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23,2 kB
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Anlagen
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