17.09.2019 - 4.1 Kein Abriss des Hotels "Mercure" - Änderung der...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Pfrogner bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) macht aufmerksam, dass es nicht ratsam sei, ein Sanierungsziel aufzugeben, ohne ein neues festzulegen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den ersten Satz des Antrages zu streichen und im 2. Absatz die Terminstellung Dezember 2019 auf April 2020 zu ändern. Um dem Auftrag eine inhaltliche Orientierung zu geben wird angeregt, den letzten Absatz der Begründung in den Beschlusstext aufzunehmen.

 

 

Herr Jäkel unterstützt den Vorschlag der Verwaltung.

 

 

Herr Tomczak hält dagegen, dass die Aufgabe des Sanierungszieles dringend erforderlich sei und kritisiert in diesem Zusammenhang das 2016 zum Lustgarten durchgeführt Werkstattverfahren. Er hinterfragt u.a. die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen und zitiert Auszüge zur Durchführung von Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen aus den §§ 136, 137 und 140 aus dem Baugesetzbuch. So sind öffentliche und private Belange gerecht gegeneinander abzuwägen und eine frühzeitige Mitwirkung zu ermöglichen. Herr Tomczak vertritt die Meinung, dass festgelegte Sanierungsziele auch durchführbar sein müssen, ansonsten wären sie aufzugeben. Er hinterfragt, was bis April 2020 passieren solle?

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) weist den Vorwurf zurück. Die Erläuterungen und Bewertungen machen deutlich, wie wichtig es ist, ein Verfahren so durchzuführen, dass es einer Überprüfung durch das Gericht standhält. Die angesprochene 15 Jahresfrist zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist mit Überleitungsfristen verbunden. Bis April 2020 könne die Verwaltung exakt den Auftrag erledigen, um die Korrektur der Sanierungsziele in der rechtlich tragfähigen Art und Weise vorzubereiten.

 

 

Herr Tazreiter kann den Ausführungen von Herrn Goetzmann folgen und stimmt dem Modifizierungsvorschlag der Verwaltung zu.

 

 

Frau Hüneke erinnert an die Konkretisierung der Sanierungsziele in den Baufeldern 3, 4 und 5. Derzeit bestehe kein Bedarf zur Aufgabe des im Antrag der Fraktion DIE aNDERE genannten Sanierungszieles und verweist hierbei auf den Beschlussstand der Stadtverordnetenversammlung, „alle bisherigen Bemühungen zum Erwerb des Hotels Mercure einzustellen und eine Diskussion über die Zulässigkeit einer Umgestaltung des Hotelgebäudes oder dessen räumlicher Verlagerung frühestens dann zu führen, wenn der Eigentümer das Hotel im derzeitigen baulichen Zustand nicht mehr weiter betreiben möchte.“

Im Moment gibt es diesen Status quo, der nichts in Gefahr bringt.

 

 

Auch Frau Reimers erschließt sich die Notwendigkeit des Antrages derzeit nicht. Der von der Verwaltung unterbreitete Modifizierungsvorschlag hätte in der Umsetzung zur Folge, dass die Sanierungsziele nur für diesen Bereich überprüft werden.

 

 

Durch die Aufnahme des nachfolgenden Absatzes aus der Begründung in den Beschlusstext: „Das Hotelhochhaus „Mercure“ und sein Standort am Potsdamer Lustgarten wird einer neuen Bewertung unterzogen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung dieses baukulturellen Zeugnisses der Nachkriegsmoderne und des nachhaltigen Umganges mit der vorhandenen Bausubstanz.“ würde dem Auftrag die Orientierung zur Prüfung gegeben, ergänzt Herr Goetzmann.

 

 

Herr Kirsch spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen.

 

 

Herr Pfrogner entgegnet, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde liege und nicht an einen Zeitpunkt gebunden sei. Vielmehr sei es wichtig eine klare Position zu Bauten als Zeugnis der Nachkriegsmoderne zu beziehen.

 

 

Herr Dr. Niekisch hält den Antrag für überflüssig und verweist auf den zusätzlichen Beschäftigungsaufwand ohne akute Notwendigkeit.

 

 

Herr Tomczak bringt vor, dass er die Rechtssicherheit im Sanierungsgebiet gefährdet sehe, wenn Sanierungsziele aufgestellt werden, denen dann nicht gefolgt wird.

 

 

Herr Pfrogner übernimmt für die antragstellende Fraktion den Modifizierungsvorschlag der Verwaltung.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den modifizierten Antrag zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Abriss des Hotels „Mercure“ soll als Sanierungsziel in der Potsdamer Mitte aufgegeben werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung die erforderlichen Beschlussvorlagen zur erneuten Konkretisierung der Sanierungsziele für den Bereich Lustgarten/Hafen des Sanierungsgebietes Potsdamer Mitte im Dezember 2019 April 2020 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Das HotelhochhausMercure“ und sein Standort am Potsdamer Lustgarten wird einer neuen Bewertung unterzogen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung dieses baukulturellen Zeugnisses der Nachkriegsmoderne und des nachhaltigen Umganges mit der vorhandenen Bausubstanz.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.

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