17.09.2019 - 4.7 Werbesatzung, Teilbereich Nördliche Vorstädte, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein und erinnert, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 07.06.2017 den Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der Werbesatzung, Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld gefasst habe. Die öffentliche Auslegung hat im Zeitraum vom 07. Juli bis zum 31. August 2017 stattgefunden. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen zum Entwurf der Werbesatzung eingegangen. Mit der 1. Änderung der Werbesatzung für den Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld werden die bisher geltenden Regelungen der Werbesatzung deutlich vereinfacht und damit insgesamt erheblich anwenderfreundlicher gestaltet. Dies erfolgte unter Berücksichtigung der Interessen der in ihrem räumlichen Geltungsbereich angesiedelten Gewerbe- und Handelsbetrieben sowie mit den befassten Fachbereichen der Verwaltung. Mit der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Werbesatzung kann dem politisch formuliertem Ziel der Vereinfachung des Regelungsumfangs Rechnung getragen werden.

 

Die Höhe der Werbung an Baugerüsten ist in § 11 der Satzung geregelt, informiert Frau Holtkamp auf Nachfrage.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld, 1. Änderung (gemäß Anlage 2) wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2-4 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) erlassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10617&TOLFDNR=127163&selfaction=print