26.09.2019 - 3.4 Ungenutzte Flächen mit Potenzial für eine Wohnb...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Rietz bringt den Antrag ein und begründet ihn. Er ändert den Antrag wie folgt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darzulegen, welchedie Voraussetzungen zu geschaffen, die erfüllt werden müssten, um ungenutzte Flächen mit Potenzial für Wohnungen zu bebauen. Flächen wurden bereits laut Mitteilungsvorlage 12/SVV/0337 „Reserven für Bauflächen“ ermittelt.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) stellt die Mitteilungsvorlage (DS 12/SVV/0337), auf die in dem Antrag Bezug genommen wird, nochmals vor. Die realisierbaren Flächen sind bereits in der Analyse der Wohnungsbaupotentiale enthalten. Sie werden mit der Fortschreibung der Potentiale aktualisiert. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Herrn Rietz reichen die Betrachtungen aus der Mitteilungsvorlage nicht aus.

 

 

Herr Wolfram erläutert den immensen Aufwand, die Forderungen aus dem Antrag nachzureichen.

 

 

Herr Berlin plädiert dafür, die Festlegungen der Verwaltung so zu akzeptieren, wie sie vorliegen. Dem Antrag sollte nicht entsprochen werden.

 

 

Dieser Empfehlung schließt sich Frau Dr. Laabs an.

 

 

Herr Finken gibt zu bedenken, dass es zu überlegen sein wird, wo Flächen für künftige Bedarfe hergenommen werden. Daher sollten Flächen, die gegebenenfalls möglich sind, bereits jetzt in die Überlegungen aufgenommen werden.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darzulegen, welchedie Voraussetzungen zu geschaffen, die erfüllt werden müssten, um ungenutzte Flächen mit Potenzial für Wohnungen zu bebauen. Flächen wurden bereits laut Mitteilungsvorlage 12/SVV/0337 „Reserven für Bauflächen“ ermittelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

8

Stimmenthaltung:

0

 

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.