26.09.2019 - 3.11 Bäume im Volkspark nachpflanzen

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Wilke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schenke (Bereich Grün- und Verkehrsflächen) informiert, dass die vorgenommenen Fällungen ausschließlich aufgrund der Verkehrssicherungspflicht vorgenommen worden sind. Für alle Fällungen liegt eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vor.

 

 

Herr Jöllenbeck (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) hrt weiter aus, dass im Volkspark grundsätzlich während der Pflanzperioden die abgängigen Standorte neu bepflanzt werden. In den Waldbereichen wird die Naturverjüngung gefördert. Einzelne Jungbäume mit besonderem Potential werden durch Freischneiden gezielt gefördert. In diesem Sinne ist auch die Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde formuliert. Ersatzpflanzungen sind daher im Rahmen der hier in Rede stehenden Maßnahmen nicht notwendig.

 

 

Frau Lentz erkundigt sich nach Fällungen im Rahmen des Habitatschutzes r den Eichenheldbock innerhalb des Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Schutzgebietes.

 

 

Herr Kuhlow (Bereich Umwelt und Natur) informiert, dass es sich hierbei um die beantragte Freistellung von Eichen, die als Habitatbäume für den Eichenheldbock innerhalb des FFH-Schutzgebietes dienen, handelt. Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH hatte entsprechend der Empfehlungen ihres Sachverständigen die Fällung von benachbarten Bäumen beantragt. Da vom Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) ein Bewirtschafftungserlass für das FFH-Gebiet zum Schutz des Eichenheldbockes vorliegt, muss an dieser Stelle gehandelt werden. Für die beantragten Fällungen liegt noch kein Bescheid vor.

 

 

Herr Adler erkundigt sich, ob darüber nachgedacht wurde, die Bäume nur auszulichten statt zu fällen.

 

 

Im Nachgang zur Sitzung teilt Herr Jöllenbeck mit, dass eine Auslichtung hier nicht zielführend sei, da die Bäume weiterwachsen und nach gewisser Zeit die Habitatbäume des Heldbock-Käfers wieder verschatten würden.

 

Herr Kuhlow informiert, dass vonseiten der Verwaltung eine Auslichtung im Rahmen der Bearbeitung des Fällantrages mitgeprüft wird.

 

 

 

Auf weitere Nachfragen der Mitglieder gehen Herr Schenke, Herr Jöllenbeck sowie Herr Kuhlow ein.

 

 

Herr Berlin stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag zurückzustellen, um ihn nochmals in der Fraktion zu beraten.

r den Geschäftsordnungsantrag sowie dagegen spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

Reduzieren