26.09.2019 - 4.1 BE zur MV "Kinderarbeitsfreie Grabsteine...

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Herr Schenke (Bereich Grün- und Verkehrsflächen) gibt an, dass zur Einhaltung der Empfehlung aus dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz folgende Erklärung für den Abschluss im Grabmalantrag gefordert wird:

 

Mit meiner Unterschrift auf dem Grabmalantrag erkläre und bestätige ich als Dienstleistungserbringer/in, dass für die Erstellung und Fertigung von Grabdenkmälern und sonstiger baulichen Anlagen keine Kinderarbeit in Anspruch genommen wurde.“

 

Der Leistungserbringer, in dem Fall der vom Grabstättennutzer beauftragte Steinmetz, erklärt mit seiner Unterschrift die strikte Einhaltung dieser Erklärung. Eine zusätzliche Änderung der Friedhofssatzung mit Aufnahme der Erklärung zu den kinderarbeitsfreien Grabsteinen sei nicht notwendig.

 

 

Herr Walter erkundigt sich, ob die Vereinbarung zwischen den Steinmetzen und der Landeshauptstadt Potsdam kontrolliert wird.

 

 

Herr Schenke informiert, dass dies noch nicht der Fall ist. Stichprobenprüfungen werden durchgeführt werden. Sollte diese Maßnahme allein nicht ausreichen, ist eine Novellierung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofssatzung) vorzunehmen.

 

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Anlagen