01.10.2019 - 5.3 Berichterstattung "IT an Schulen"

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Herr Jetschmanegg untermauert seine Berichterstattung anhand einer Präsentation (siehe Anlage). Zum DigitalPakt werde es am 24.10.19 eine Informationsveranstaltung für die Schulen geben. Hier informiere man über das Vorgehen des Schulträgers.

 

Frau Roßland weist darauf hin, dass es seit 2018 keine Richtlinie für die normale Ausstattung an Schul-IT gäbe. Sie führt aus, dass sie an die Fraktionen und die Mitarbeiter der Verwaltung herangetreten sei. Seit dem letzten Gespräch am 19.08.19 habe sich nichts mehr getan. Die Schule habe sich daraufhin nochmals mit einem offenen Brief an die Verwaltung gewandt. Sie fordert daher die Verwaltung zum Handeln auf.

 

Frau Dr. Gnadt gibt zu bedenken, dass sich bereits mehrere Schulen mit großem Unmute bezüglich der Kommunikationsschwierigkeiten an das Staatliche Schulamt gewandt hätten. Die Veröffentlichung der Berechnungsgröße, der pro Schule zur Verfügung stünde, sei hauptsächlich verantwortlich hierfür. Sie hoffe, dass sich durch die Informationsveranstaltung im Oktober die Probleme legen werden.

 

In der sich anschließenden Diskussion gibt es Nachfragen zum Verteilungsschlüssel der finanziellen Mittel und bezüglich der fairen Verteilung dieser auf alle Schulen.

 

Herr Viehrig bittet darum, die Ergebnisse der Informationsveranstaltung zur Verfahrensweise des Warenkorbsystems, in der Novembersitzung vorzustellen.

Frau Aubel macht deutlich, dass zunächst alle Schulen bedarfsgerecht auf den gleichen Standard ausgestattet werden sollen. Somit soll an möglichst allen Schulen ein Mindeststandard etabliert werden. Neubauten würden somit selbstverständlich anders aus Mittelnd des Digitalpaktes bedacht, als ältere Bestandschulen. Nur so könne eine faire Mittelverteilung erfolgen, von dem das Gros der Schülerinnen und Schüler profitiert.

 Zudem hebt sie hervor, dass das Warenkorbsystem deutlich aktueller (Laufzeit: ein Jahr) sei, als die Umsetzung der Medienentwicklungspläne (Laufzeit: fünf Jahre).

In der sich anschließenden Diskussion geht man auf die haushälterische Abdeckung ein.

 

Herr Porath berichtet, dass eine Schule an ihn herangetreten sei, welche zuerst WLAN eingerichtet bekommen hätte und erst im Anschluss die PC-Technik angeschafft wurden. Die Schülerinnen und Schüler dürfen mit ihren eigenen Endgeräten das WLAN nicht nutzen. Mobile Endgeräte wurden für die Schule nicht angeschafft. Er kritisiert diese Vorgehensweise.

Herr Jetschmanegg erwidert, dass die Schulen gemäß ihren Wünschen bzw. ihres Konzeptes ausgestattet würden.

Herr Böttcher bittet darum, auf die Anfragen von Frau Roßland zurückzukommen.

 

Herr Jetschmanegg erklärt, dass es einen großen Dissens bezüglich der konzeptionellen Anschaffung und dem Aufbau der IT-Infrastruktur gäbe. Ferner gäbe es Diskussionsbedarf bezüglich der teuren Anschaffung eines Plotters.

Man müsse zunächst auf die Bedarfe der unterversorgten Schulen eingehen.

 

In der sich anschließenden Diskussion kommt man zu dem Schluss, dass die Flexibilität des Schulprogramms und die Individualität der Schulen bei der Beschaffung von Schul-IT berücksichtigt werden müssen.

 

Herr Wollenberg schlägt vor, dass man separat einen Termin zwischen Vertretern des Ausschusses und der Verwaltung gemeinsam mit der Schule schnellstmöglich organisieren solle.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10622&TOLFDNR=127027&selfaction=print