01.10.2019 - 6 Sonstiges

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Nachfragen von Herrn Sima an die Verwaltung:

 

1. Alarme und Evakuierungen

Welche Richtlinien gibt es zu Katastrophenübungen?

 

Frau Aubel weist darauf hin, dass die Erstellung und Fortschreibung der Katastrophenschutzpläne ausschließlich Aufgabe der Katastrophenschutzbehörde seien. Insofern ist die Aufgabe von Schulträgern, Katastrophenschutzfälle zu üben, höchstens sich daran zu beteiligen. Es gäbe jedoch Vorgaben, wie die Brandschutzordnung und VVSchulbetrieb. Bei Gefahrenlagen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, muss die Einsatzleitung der Feuerwehr das gewünschte Verhalten in den betroffenen Objekten bestimmen und durchsetzen lassen.

 

Wie werden diese kontrolliert?

 

Frau Aubel erklärt, dass regelmäßige Brandverhütungsschauen (i.d.R. alle drei Jahre) durchzuführen seien.

lt die Verwaltung die Umsetzung in offenen demokratischen Strukturen (im Vergleich zu hierarchischen Strukturen wie auf einem Seeschiff) für realistisch?

 

Frau Aubel weist darauf hin, dass der Brandschutzdienststelle keine Hinweise und Erfahrungen vorlägen, dass in Schulen bei Bränden oder sonstigen Gefahrenlagen eine demokratische Struktur gelebt werde.

 

2. KIS - Hausmeister, Hallenwarte und Reinigung an Schulen

In welchem Umfang können Schulen welche Arbeitsanweisungen den Hausmeistern erteilen?

 

Herr Richter berichtet, dass die Tätigkeiten, die durch das Hausmeisterpersonal des KIS unmittelbar für die Schulen zu erbringen sind, in einem zwischen dem FB23 und dem KIS abgestimmten Leistungskatalog beschrieben seien. Anweisungen können nicht durch die Schulen erfolgen.

 

Wie ist der Verfahrensweg in Sonderfällen?

 

Herr Richter merkt an, dass soweit die Leistungsanforderungen der Schulen wesentlich über den v.g. Leistungskatalog hinausgehen, Hausmeister gehalten sind, sich an ihre Vorgesetzten zu wenden. Wenn die Anforderungen tatsächlich wesentlich über die Normalleistungen hinausgehen, werden die konkreten Umständen geprüft, ob die gewünschte Leistung ggf. Extern erbracht werden kann (kostenpflichtig) oder in Ausnahmefällen auch abzulehnen sei.

 

Wie ist die Hallenwartsituation an Turnhallen, wenn diese abends und an Wochenenden auch außerschulisch genutzt werden?

 

Herr Richter hrt aus, dass an Sporthallen, die mit Hallenwarten ausgestattet sind, eine Betreuung/Reinigung und Unterstützung der Vereine insbesondere wegen des Wettkampfbetriebes erfolge. Darüber hinaus werden Kontrollen an den großen Hallenstandorten (Vier-Feldhallen) insbesondere am Wochenende durchgeführt. In der Mehrzahl der Hallen sei aufgrund der verantwortungsvollen Nutzung durch die Vereine eine Betreuung durch Mitarbeiter des KIS nicht erforderlich. Im Falle einer Havarie stünde immer ein Kollege der Rufbereitschaft zur Verfügung, um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

 

Wie ist der KIS momentan mit der Reinigung der Schulgebäude zufrieden?

 

Herr Richter sei, abgesehen von punktuellen Mängelfällen und der insbesondere im Rahmen der Grundreinigung zu Tage tretenden angespannten Personalsituation bei den Reinigungsunternehmen, grundsätzlich zufrieden.

 

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