22.10.2019 - 4.2 Standard für Einzelfallhelfer*innen an Schulen

Beschluss:
vertagt
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Herr Bindheim (Fachbereich Soziales und Gesundheit) gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die Einzelfallhelfer in der Eingliederungshilfe und erklärt die Aufgaben der Fachkraft bzw. der Nichtfachkraft.

 

Frau Eifler macht deutlich, dass ab 01.01.2020 voraussichtlich die Fachkräfte als Standard im BTHG stehen werden.

 

Herr Bindheim erklärt, dass die Eltern für die Kinder ein Budget an die Hand bekommen und damit selbst entscheiden können, wie diese Mittel eingesetzt werden. Noch ist unklar, wie diese Aufgabe ab dem 01.01.2010 zu erfüllen ist.

 

Herr Eichert fragt, ob es sich um pflichtige Aufgabe handelt und ob diese Mittel im Haushalt enthalten sind.

 

Frau Meier erklärt, dass im SGB VIII Fachkräfte die Leistung erbringen müssen. Im SGB XII können Leistungen auch durch Nichtfachkräfte erbracht werden. Die Leistungserbringung an sich ist pflichtig, wie diese erbracht wird, muss geklärt werden.

Frau Meier betont, dass bisher nicht absehbar ist, ob die bisher eingeplanten Mittel ausreichend sind. Sollten die Mittel nicht ausreichen, um die pflichtigen Aufgaben zu erfüllen, muss ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

 

Frau Laabs betont, dass die Eltern aktuell froh sind, wenn sie eine Kraft bekommen, auch wenn es keine Fachkraft ist. Sie verweist auf den Fachkräftemangel.

Frau Laabs fragt, ob bekannt ist, wie die Träger dazu stehen. Gab es eine Kommunikation mit den Trägern?

 

Frau Waskowski weist darauf hin, dass es das Persönliche Budget bereits seit 10 Jahren gibt. Eine Verpflichtung, dies zu nutzen, wird es auch ab 2020 nicht geben.

Sie betont, dass die Assistenzkräfte wichtige Leistungen übernehmen und auch eine Ausbildung haben. Nach ihrer Information werden die Kosten zu 85 % durch das Land getragen.

 

Herr Otto regt an, dass BTHG abzuwarten, um dann zu überlegen, wie damit umgegangen werden soll.

 

Herr Okurka spricht sich für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte aus.

 

Herr Bindheim erklärt, dass die Kostenübernahme durch das Land für die Eingliederungshilfe gilt. Er erklärt, dass die Verwaltung intern geprüft hat, aber nicht auf die Träger zugegangen ist.

Herr Bindheim betont, dass von Seiten der Verwaltung sehr genau geprüft wird, dass die Kraft zur jeweiligen Familie passt.

 

Frau Eifler stellt die Vorlage zurück und bittet um Bericht im Januar und Februar 2020. Bis dahin soll die Verwaltung dazu Kontakt zu den Trägern aufnehmen.

 

Frau Eisenblätter bittet um Abstimmung über die Zurückstellung des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10625&TOLFDNR=127469&selfaction=print