29.10.2019 - 4.2 Ungenutzte Flächen mit Potenzial für eine Wohnb...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kirsch bringt den Antrag ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende macht auf die vorliegenden Voten aus den Ortsbeiräten und Ausschüssen aufmerksam.

 

 

Herr Jäkel übernimmt das Votum aus dem Ortsbeirat Eiche und beantragt folgende Änderung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, die erfüllt werden müssten, um fallbezogen darzustellen, welche Gründe einer Bebauung bisher ungenutzter Flächen mit Potenzial für Wohnungen, zu bebauen. Flächen wurden bereits laut Mitteilungsvorlage 12/SVV/0337 „Reserven für Bauflächen“ ermittelt, entgegenstehen.

 

 

Herr Kirsch verweist auf die Mitteilungsvorlage 12/SV/0337.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) erinnert an das mit der Mitteilungsvorlage 12/SVV/0337 bereits vorgelegte Ergebnis der Untersuchungen. Es sind 80 Straßenabschnitte mit einer Mindestlänge von70 m untersucht worden, die nur einseitig bebaut sind. Hierbei ist in vier Typen unterschieden worden:

 

-          Typ 1: Abschnitte, die erschlossen und (2012) bebaubar waren (14 Straßenzüge)

 

-          Typ 2: erschlossene Flächen – aber für eine Bebauung wäre ein Bebauungsplan notwendig (drei Straßenabschnitte)

 

-          Typ 3: überwiegend erschlossene Flächen, die aber nicht bebaubar sind (insgesamt 9,8 km Länge und 42 Flächen)

 

-          Typ 4: Flächen, die weder erschlossen noch bebaubar sind (23 Flächen), darunter auch viele Waldflächen.

 

Die Einleitung bzw. der Abschluss von Planverfahren zur Aktivierung bei drei von drei möglichen Flächen des Typs 2 (beeinflussbar von der LHP) ist bereits erfolgt:

 

-          Nr. 26 Fahrland Am Friedhof -> Bebauungsplan Nr. 132 (kurz vor dem Abschluss)

 

-          Nr. 75 Kolonie Daheim -> Bebauungsplan Nr. 104 (in Kraft)

 

-          Nr. 93 Kirchsteigfeld, Clara-Schumann-Straße -> Bebauungsplan Nr. 18 (im Verfahren)

 

Herr Wolfram schlägt für die Verwaltung vor, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten und kündigt die Vorbereitung der Mitteilungsvorlage „Fortschreibung der Wohnungsbaupotentiale“ an. Ergänzend informiert Herr Wolfram, dass der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität über den Antrag in folgender geänderter Fassung abgestimmt habe.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darzulegen, welche die Voraussetzungen zu geschaffen, die erfüllt werden müssten, um ungenutzte Flächen mit Potenzial für Wohnungen zu bebauen. Flächen wurden bereits laut Mitteilungsvorlage 12/SVV/0337 „Reserven für Bauflächen“ ermittelt.

Er wurde dort mit 8 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder schließen sich dem Votum des KUM-Ausschusses an.

 

 

Herr Jäkel bittet die Präsentation der Niederschrift beizufügen und verzichtet auf die Abstimmung seines Antrages (OBR-Eiche Votum).

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den ungeänderten Antrag 19/SVV/0703 zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, die erfüllt werden müssten, um  ungenutzte Flächen mit Potenzial für Wohnungen zu bebauen. Flächen wurden bereits laut Mitteilungsvorlage 12/SVV/0337 „Reserven für Bauflächen“ ermittelt.

 

 

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Anlagen